1. Pflegegrade und finanzielle Unterstützung

Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen können einen Pflegegrad beantragen, um Leistungen wie finanzielle Mittel oder Unterstützung im Alltag zu erhalten. Um die Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen, sollten Sie sich frühzeitig informieren und alles gut organisieren. Die richtige Vorbereitung kann diesen Prozess erleichtern und bietet Ihnen bessere Chancen auf eine bedarfsgerechte Einstufung und eine optimale Versorgung.

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person definieren und somit die Grundlage für die finanzielle und praktische Unterstützung bilden. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen. Pflegende Angehörige sollten sich über ihre Ansprüche informieren, um finanzielle Unterstützung, beispielsweise in Form von Pflegegeld oder Sachleistungen, zu erhalten.

2. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Die Beantragung eines Pflegegrads erfolgt in mehreren Schritten:

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Als erstes muss ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse (Teil der Krankenkasse) gestellt werden. Dieser kann formlos telefonisch, schriftlich oder online durch den/die AntragstellerIn oder eine/n bevollmächtigte/n Angehörige/n eingereicht werden 

 

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK): Nach erfolgreichem Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse/Krankenversicherung oder einen anderen unabhängigen Gutachter, der bei einem Begutachtungstermin zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung die Pflegebedürftigkeit der Person ermittelt.

 

3. Begutachtungstermin und Einstufung: Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung, um anhand von sechs Kriterien den Pflegebedarf und die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu ermitteln.

Für jeden Bereich werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad (1 bis 5), wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Beeinträchtigung bedeutet.

  1. Bescheid der Pflegekasse: Nach der Begutachtung erhält der/die AntragstellerIn einen schriftlichen Bescheid mit dem bewilligten Pflegegrad und den jeweiligen Leistungen.

 

 5. Widerspruchsmöglichkeit: Sollte der Antrag abgelehnt werden oder der Pflegegrad nicht den Erwartungen entsprechen bzw. zu niedrig angesetzt sein, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

 

 6.Leistungen nach Bewilligung nutzen: Wenn der Pflegegrad anerkannt wurde, können nun folgende Leistungen in Anspruch genommen werden.

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