Persönliche Assistenz

Was bedeutet Persönliche Assistenz?

Die Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben. Unsere qualifizierten Pflegekräfte stehen Ihnen bis zu 24 Stunden täglich zur Seite und unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben, wie Haushaltsführung, Körperpflege und Freizeitaktivitäten, die Sie nicht alleine bewältigen können. Unsere Assistenzleistungen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – sowohl in Art als auch im zeitlichen Umfang. Sie entscheiden, welche Unterstützung Sie benötigen, und können darauf vertrauen, dass unser Team auch nachts für Sie da ist, wenn es erforderlich ist.

Wir wissen, dass Pflege und Assistenz ein hohes Maß an Vertrauen erfordern. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass Sie selbst bestimmen, wann, wo, wie viel und von wem Sie Unterstützung erhalten. Unsere Pflegekräfte passen die Betreuung flexibel an Ihre Wünsche an, sodass Sie maximale Mitbestimmung und Individualität erleben.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Fragen rund um die Persönliche Assistenz und informieren Sie über die Voraussetzungen sowie Möglichkeiten dieser wertvollen Unterstützung.

Kostenübernahme

Die Finanzierung der Persönlichen Assistenz erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe, diese erfolgt abhängig von Ihrer persönlichen Situation über die Krankenkasse, Pflegekasse, Renten- und Unfallversicherung, Sozialamt etc. Wenn Sie eine körperliche Behinderung oder chronische Erkrankungen haben, verfügen Sie damit auf den Anspruch einer Rehabilitationsleistung und gleichberechtigten Teilhabe.

Um die optimale und bestmögliche Lösung für Ihre Lebensumstände finden zu können, beraten und unterstützen wir Sie gerne tatkräftig mit unserem qualifizierten Team.

Leistungen

Laut SGB IX §78 Abs. 1 SGB IX werden Leistungen für die Persönliche Assistenz im Rahmen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht. Sie umfassen insbesondere die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlich verordneten Leistungen.

Die vielfältigen möglichen Tätigkeiten des Alltags – egal ob im Haushalt, in der Freizeit, im Job, in der Schule oder rund um die Uhr, bei denen unsere Pflegekräfte Sie unterstützen, werden im Folgenden genauer aufgeführt:

Hauswirtschaftliche Versorgung

Allgemeine Erledigungen des Alltags, Haushaltsführungen, Ernährung, Wohnungsreinigung, Wäsche waschen, Schreiben, Lesen, An- und Ausziehen, Zu-Bett-Bringen

Mobilität

Innerhalb und außerhalb der Wohnung

Pflege

Körperpflege, Duschen, Toilettengänge etc.

Ärztliche Versorgung

Arztbesuche, Umsetzung der ärztlich verordneten Leistungen

24-Stunden-Assistenz

Betreuung rund um die Uhr

Freiheit

Fortführung des privaten Lebens

FAQ

Wer hat Anspruch auf Persönliche Assistenz?

Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, können – je nach Bedarf – Leistungen der Eingliederungshilfe oder Pflege beantragen, oft im Rahmen des Persönlichen Budgets.

Welche Aufgaben übernimmt eine Assistenzkraft?

Die Aufgaben richten sich nach dem persönlichen Bedarf und können Hilfe im Haushalt, Begleitung zur Arbeit, Unterstützung bei Arztbesuchen, Freizeitaktivitäten oder Körperpflege umfassen.

Wer bezahlt die Persönliche Assistenz?

Je nach Fall übernehmen die Eingliederungshilfe (über das Sozialamt), die Pflegekasse oder andere Kostenträger die Finanzierung – häufig im Rahmen des Persönlichen Budgets.

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, mit der Betroffene Assistenzleistungen selbstständig einkaufen und organisieren können, es soll Selbstbestimmung und Teilhabe stärken.

Wie viele Stunden Assistenz bekomme ich pro Woche?

Die Anzahl der Assistenzstunden wird individuell durch einen Hilfeplan oder Gesamtplanverfahren ermittelt – abhängig vom Bedarf und der Lebenssituation.

Muss ich einen Antrag stellen – und wenn ja, wo?

Ja. Der Antrag auf Persönliche Assistenz wird je nach Bedarf beim Sozialamt, bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Kostenträger gestellt. Eine Beratung z. B. durch einen Teilhabe- oder Assistenzdienst ist sehr empfehlenswert.

Ist eine Pflege rund um die Uhr möglich?

Ja. Wir bieten auf Wunsch eine 24-Stunden-Betreuung durch unsere Pflegekräfte – individuell nach Bedarf.

Infoveranstaltung 1:1-Intensivpflege

Wir laden Sie ein am  04.11.25 an unserem kostenlosen Online Workshop zum Thema 1:1-Intensivpflege und allen dazugehörigen Fragen, Bedenken und Sorgen, teilzunehmen.

Ziel des Workshops ist es, dass Ihnen der Raum gegeben wird, um offene Fragen zu stellen – zur Organisation, Finanzierung, Pflegequalität, zum Umgang mit Pflegediensten, zur Entlastung von Angehörigen oder zu rechtlichen Rahmenbedingungen.

Infosheet hier herunterladen

Anmeldung unter: info@pflegediensthorizont.de

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